GutachtenGutmachen

Ratgeber

Das Thema Kfz Gutachten löst bei den meisten ein belastendes Gefühl aus, welches mit vielen Kopfschmerzen in Verbindung gesetzt wird. Das muss aber nicht so sein, denn den meist fehlen einfach nur wenige Informationen um den Überblick zu gewinnen und die Einfachheit und die Vorteile eines Kfz Gutachters in verschiedensten Situationen zu verstehen. In den meisten Fällen ist ein Gutachter sogar KOSTENLOS.

Diese Ratgeber Seite ist für alle, die sich mit dem Thema KFZ Gutachten beschäftigen möchten. Hier finden Sie nicht nur wertvolle Tipps und Tricks, sondern auch weniger bekannte Informationen rund um das Thema KFZ Gutachten. Ein KFZ-Gutachten ist ein wichtiger Schritt nach einem Unfall, um den Schaden am Fahrzeug genau zu dokumentieren und die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs zu ermitteln. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass ein Gutachter in den meisten Fällen völlig kostenlos ist, wenn der Unfallgegner schuld ist. Auf GutachtenGutmachen möchten wir Ihnen jedoch nicht nur diesen Tipp geben, sondern auch andere nützliche Ratschläge zur Verfügung stellen. Wir zeigen Ihnen beispielsweise, wie Sie die richtige Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs finden und wie Sie sich gegenüber Versicherungen am besten verhalten sollten. Mit unseren Tipps und Tricks werden Sie in der Lage sein, sich im Falle eines Unfalls optimal zu verhalten und das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen. Stöbern Sie auf unserer SeiteGutachtenGutmachen.deund lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihr KFZ-Gutachten erfolgreich zu meistern!

Inhalt

Tipps zum Thema: Unfall und Abläufe

  • Sicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
  • Erste Hilfe, Notarzt rufen (wenn jemand verletzt wurde)
  • Polizei informieren
  • Unfallstelle nicht verlassen
  • Beweisfotos, Unfallskizze anfertigen (wenn möglich)
  • Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)
  • Unfallort, Datum, Uhrzeit notieren (evtl. Zeugennamen notieren)
  • Sachverständiger (beauftragen Sie einen freien, unabhängigen
  • Sachverständigen, wenn Sie selbst unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt waren)
  • Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
  • Unterlagen für die Versicherung bereit halten

Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen Vor-Ort oder in einer Werkstatt.

Bei Verdacht auf verborgene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert um das ganze Ausmaß der Beschädigung feststellen zu können. Somit erfassen wir für Sie den vollständigen Schadenumfang.

Wenn der Unfallgegner Schuld am Unfall hat, dann können Sie sich für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen in Ihrer Fahrzeugklasse anschaffen. Die Mietkosten werden von der Versicherung zurückerstattet.

Als Geschädigter haben Sie das Recht selber zu entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.

NEIN!Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkosten-voranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.

Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.

Tipps zum Thema: Kfz Gutachten und Kfz Gutachter

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schaden-regulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wert-minderung, der Restwert, die Nutzungsausfall-entschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.

JA! Wenn Sie in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz – Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Es ist generell besser bei einem Verkehrsunfall Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Bei ungeklärten Schuldfragen ist es deshalb besonders wichtig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu besitzen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung zusätzlich zum Schaden auch die Anwaltskosten.

Durch die Abtretungsvereinbarung können wir Ihren Auftrag sofort bearbeiten und Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Unser Gutachterhonorar wird von der Versicherung bezahlt und Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Sie können das Auto auch unrepariert lassen. Es steht Ihnen frei ob Sie den Schaden reparieren. In solchen Fällen kann der Schaden durch eine fiktive Zahlung beglichen werden. Die gegnerische Versicherung zahlt den Netto-Betrag der durch den Gutachter festgestellten Reparaturkosten aus. Eine Reparaturrechnung muss nicht vorgelegt werden.

Tipps zum Thema: Kosten

Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei!

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.

Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und tragen keine Schuld? So müssen Sie nichts zahlen, denn es wird direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Bei unklarer Schuldlage ist der Kostenträger vorerst unbestimmt. Selbst in diesen Fällen ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters nicht verkehrt, da Sie ein neutrales Schadengutachten gegen die Versicherung hätten.

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet, auch fiktive Abrechnung genannt.

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Haftpflicht Gutachten

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Unfallschaden und der Unfallgegner hat Schuld? Sicherlich ist ein Unfallschaden für jeden Geschädigten eine belastende Situation. Schließlich ist dies kein alltägliches Ereignis und Sie könnten zunächst Schwierigkeiten haben das Problem zu lösen.

Kaskogutachten

Unterschiede zwischen Vollkasko-, Teilkasko- und Haftpflichtschäden. Grobe Fahrlässigkeit und wie sie von der Versicherung behandelt wird. Mögliche Schäden die von Teilkasko-Versicherungen abgedeckt werden. Wann ist es sinnvoll, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, und was ist zu tun, wenn ein Hagelschaden auftritt.

Unfallgutachten

Nach einem Autounfall sollten Unschuldige in Erwägung ziehen, einen unabhängigen Kfz Sachverständigen zu engagieren, der im Unschuldsfall kostenlos ist. Es ist auch wichtig, die Unfallstelle zu sichern, medizinische Hilfe zu suchen und den Vorfall zu dokumentieren.

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