Häufige Fragen an einen Kfz-Gutachter:
GutachtenGutmachen kennt die Antwort!
Häufig gestellte Fragen
an das Hamburger Kfz Gutachter Team GutachtenGutmachen
Hier finden Sie einige Fragen die uns häufig gestellt werden:
Wann muss ich nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufen?
Die Polizei muss nur gerufen werden, wenn es zu Personenschäden (Verletzten) gekommen ist. Bei reinem Blechschaden entfällt dieser Einsatz.
Wer muss den Abschleppdienst bezahlen?
Bei unverschuldeten Unfällen werden die Abschleppkosten als Teil der Schadenersatzansprüche übernommen. Unter Berücksichtigung von GutachtenGutmachen ist das Abschleppen jedoch nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt zulässig.
Wie verhalte ich mich gegenüber dem Unfallgegner?
Bleiben Sie ruhig, freundlich und lösungsorientiert. Tauschen Sie alle relevanten Daten aus und lassen Sie den Unfallbericht unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und reagieren Sie nicht auf aggressives Verhalten – im Zweifelsfall ist es besser, die Polizei zu rufen, um eine Eskalation zu vermeiden.
Muss ich einen Anwalt einschalten nach Autounfall?
Als Geschädigter entstehen in der Regel keine Anwaltskosten, da diese von der Gegenseite übernommen werden (Ausnahme: Bagatellschaden). Dennoch ist es oft sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, um Versicherungskürzungen entgegenzuwirken. Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld ist rechtlicher Beistand durch einen erfahrenen Anwalt unerlässlich.
Wem muss ich den Unfall melden?
Als Unfallverursacher sollten Sie den Vorfall umgehend Ihrer eigenen Versicherung melden, damit der Schaden reguliert wird. Auch bei Teilschuld ist dies ratsam. Zudem empfiehlt sich, einen Gutachter zu beauftragen, um den Schaden vollständig erfassen zu lassen
Kann ich eine eigene Werkstatt für die Reparatur wählen?
Bei einem Kaskoschaden ist aufgrund des Weisungsrechts der Versicherung meist keine freie Werkstattauswahl möglich, da oft eine Werkstattbindung besteht. Im Haftpflichtfall besteht jedoch – besonders bei neueren Fahrzeugen – häufig der Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Wer zahlt die notwendigen Gutachten bei einem Unfall?
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die vollständigen Gutachtenkosten, sofern der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht (ein Kostenvoranschlag genügt zur Schadensregulierung). Kosten für ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten müssen allerdings selbst getragen werden, obwohl sie sich oft bezahlt machen.
Was zahlt die Kfz-Versicherung?
Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung üblicherweise:
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Gutachten- und Anwaltskosten,
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Reparaturkosten (bei Neufahrzeugen auch in einer Markenwerkstatt),
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Schadenersatz für unfallbedingte Wertminderung,
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Nutzungsausfall (z. B. Mietwagenkosten),
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Unkostenpauschale,
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Schmerzensgeld bei attestierter Verletzung sowie
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weitere Leistungen.
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Wie schnell muss der Unfall bei der Versicherung gemeldet werden?
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, um die gültige Frist zu ermitteln. Zur Sicherheit sollte der Unfall innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden.
Wann einen Kfz-Gutachter einschalten?
Schalten Sie einen Kfz-Gutachter ein, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und voraussichtlich ein Schaden von über 1.000 Euro (mehr als ein Bagatellschaden) entstanden ist. In diesem Fall entstehen keine Kosten für Gutachten und Regulierungsservice. Bei höheren Schäden wird ein Gutachten zunehmend wichtiger. Beachten Sie, dass bei Kaskoversicherungen keine freie Gutachterwahl möglich ist.
Wie schreibt man einen Unfallbericht?
Der Unfallbericht sollte kurz und faktenbasiert verfasst sein, wobei alle wesentlichen W-Fragen beantwortet werden. Eine kostenlose Vorlage für einen Europäischen Unfallbericht kann dabei helfen, auch in hektischen Situationen nichts Wichtiges zu übersehen.
Häufig gestellte Fragen
an das Hamburger Kfz Gutachter Team GutachtenGutmachen
Hier finden Sie einige Fragen die uns häufig gestellt werden:
Wie hoch ist der Schaden?
Da die Preise für Ersatzteile und die Stundenverrechnungssätze der Hersteller stark schwanken, können wir den Schaden erst nach einer präzisen Kalkulation bestimmen. Einige Stunden nach der Schadenaufnahme erhalten Sie die exakte Schadenskalkulation.
Wann bekomme ich mein Geld?
Die Auszahlung variiert je nach Fall: In manchen Fällen erhalten Geschädigte das Geld bereits nach 3 Tagen, in der Regel erfolgt sie innerhalb von 4 Wochen – bei ausländischen Versicherungen kann es aber auch 2 bis 3 Monate dauern.
Wann ist das Schadengutachter fertig?
Das Gutachten wird noch am selben Tag der Schadenaufnahme versendet.
Wo kann ich mein Auto günstig aber fachgerecht reparieren?
Das GutachtenGutmachen Sachverständigenbüro arbeitet mit zahlreichen kompetenten und zuverlässigen Partnerwerkstätten zusammen.
Muss ich mich noch um etwas kümmern?
Nein, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir übernehmen die vollständige Schadensabwicklung mit Sachverstand.
Muss ich das Gutachten an die Versicherung senden?
Sie müssen das Gutachten nicht selbst an die Versicherung übermitteln – wir kümmern uns um den Versand.
Muss ich meine Versicherung informieren?
Als Unfallopfer ist eine Information an Ihre Versicherung nicht erforderlich; als Unfallverursacher hingegen schon.
Brauche ich einen Anwalt?
Ob Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigen, hängt von der individuellen Situation ab. Unser Kfz Sachverständiger klärt das nach der Schadensbegutachtung. GutachtenGutmachen Gutachter verfügt zudem über ein breites Netzwerk erfahrener Fachanwälte im Verkehrsrecht.
Kostet mich das Gutachten etwas?
Grundsätzlich trägt derjenige, der den Unfall verschuldet hat bzw. dessen Versicherung, alle anfallenden Kosten – inklusive der Kosten für den Gutachter oder Rechtsanwalt.
Bekomme ich einen Mietwagen während der Reparatur?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen.
Soll ich mir das Geld auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder nach Reparaturrechnung abrechnen?
Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Bei einer fiktiven Abrechnung entfällt die Umsatzsteuer, zudem weigern sich die Versicherungen, Verbringungskosten zu übernehmen. Sie können wählen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich auszahlen lassen – eine spätere Reparatur ermöglicht dann die Umsatzsteuerausbeute.
Wird bei der Reparatur eines Fahrzeugs automatisch eine Beilackierung vorgenommen?
Eine Beilackierung erfolgt nicht automatisch, sondern richtet sich nach den Umständen des Schadens und der Reparatur. Sie verhindert sichtbare Farbunterschiede zwischen dem reparierten Bereich und angrenzenden Teilen, vor allem wenn der ursprüngliche Farbton durch Alterung, Sonneneinstrahlung oder Witterungseinflüsse verändert wurde. Das Team von GutachtenGutmachen Gutachter prüft, ob eine Beilackierung nötig ist, um ein optisch einwandfreies Ergebnis zu erzielen. Wird darauf verzichtet, kann dies den Fahrzeugwert und die Reparaturqualität beeinträchtigen.
Wie viel Nutzungsausfall steht mir zu?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall reparaturbedingt ausfällt oder ein Totalschaden vorliegt, können Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und -modell und wird in Deutschland anhand der Schwacke-Tabelle ermittelt – typischerweise zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Beispiele:
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VW Golf VII (Kompaktklasse, Klasse C): ca. 43 Euro/Tag
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Mercedes-Benz E-Klasse (obere Mittelklasse, Klasse H): ca. 79 Euro/Tag
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BMW X5 (SUV/Oberklasse, Klasse L): ca. 150 Euro/Tag
Der genaue Betrag hängt von der Kategorisierung und weiteren Umständen wie der Dauer des Nutzungsausfalls ab.
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Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?
Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie nachweisen, dass Sie infolge des Unfalls auf Ihr Fahrzeug verzichten mussten und keinen Mietwagen genutzt haben. Unsere erfahrenen Sachverständigen von GutachtenGutmachen unterstützen Sie bei der korrekten Einstufung Ihres Fahrzeugs und der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise. Dabei legen wir besonderen Wert auf präzise Gutachten und rechtssichere Beratung, um Ihre Ansprüche bestmöglich gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Die Nutzungsausfallentschädigung wird individuell berechnet – lassen Sie sich hierzu professionell beraten.
Häufig gestellte Fragen
an das Hamburger Kfz Gutachter Team GutachtenGutmachen
Hier finden Sie einige Fragen die uns häufig gestellt werden:
Unfall gebaut, was passiert jetzt?
Melden Sie den Schaden fristgerecht Ihrer Haftpflichtversicherung – sie übernimmt alle Forderungen des Unfallgegners (Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung und tragen den vereinbarten Selbstbehalt.
Zahlt die Versicherung auch bei Unfall durch eigene Schuld?
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Schäden am eigenen Fahrzeug werden nur durch eine Kaskoversicherung abgedeckt; eine Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet in diesem Fall nicht.
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Was ist, wenn beide Parteien am Unfall schuld sind?
Dokumentieren Sie Unfallhergang und Schuldfrage durch Unfallbericht, Skizze und Fotos. Bei Teilschuld erfolgt die Regulierung nach einer Haftungsquote; das Quotenvorrecht ermöglicht dabei die Inanspruchnahme beider Versicherungen.
Unfall in der Probezeit verursacht: Was droht mir?
Die Probezeit dauert ab Führerscheinausstellung 2 Jahre. Ein A-Verstoß (innerorts > 21 km/h zu schnell) oder zwei B-Verstöße verlängern sie auf 4 Jahre und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Wird mein Versicherungstarif hochgestuft?
Sobald Sie Haftpflicht- oder Vollkasko in Anspruch nehmen, verlieren Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt und werden hochgestuft. In der Teilkasko existiert kein Schadenfreiheitsrabatt. Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, diese selbst zu bezahlen.
Wer entscheidet über eine Teilschuld nach einem Autounfall?
Versicherungen können eine Haftungsquote vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, legt ein Gericht anhand des Unfallhergangs und der Beweislage die Quote fest. Eine lückenlose Beweissicherung erleichtert die Zuweisung.
Wie lange kann ich einen Schaden bei der Versicherung melden?
Schadenverursacher haben maximal 7 Tage Zeit, den Schaden der eintrittspflichtigen Versicherung zu melden – vertraglich sind oft nur 3 Tage vorgesehen. Generell gilt: je früher, desto besser.
Brauche ich einen Anwalt?
Ob Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigen, hängt von der individuellen Situation ab. Unser Kfz Sachverständiger klärt das nach der Schadensbegutachtung. GutachtenGutmachen Gutachter verfügt zudem über ein breites Netzwerk erfahrener Fachanwälte im Verkehrsrecht.
Kostet mich das Gutachten etwas?
Grundsätzlich trägt derjenige, der den Unfall verschuldet hat bzw. dessen Versicherung, alle anfallenden Kosten – inklusive der Kosten für den Gutachter oder Rechtsanwalt.
Bekomme ich einen Mietwagen während der Reparatur?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen.
Soll ich mir das Geld auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder nach Reparaturrechnung abrechnen?
Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Bei einer fiktiven Abrechnung entfällt die Umsatzsteuer, zudem weigern sich die Versicherungen, Verbringungskosten zu übernehmen. Sie können wählen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich auszahlen lassen – eine spätere Reparatur ermöglicht dann die Umsatzsteuerausbeute.
Wird bei der Reparatur eines Fahrzeugs automatisch eine Beilackierung vorgenommen?
Eine Beilackierung erfolgt nicht automatisch, sondern richtet sich nach den Umständen des Schadens und der Reparatur. Sie verhindert sichtbare Farbunterschiede zwischen dem reparierten Bereich und angrenzenden Teilen, vor allem wenn der ursprüngliche Farbton durch Alterung, Sonneneinstrahlung oder Witterungseinflüsse verändert wurde. Das Team von GutachtenGutmachen Gutachter prüft, ob eine Beilackierung nötig ist, um ein optisch einwandfreies Ergebnis zu erzielen. Wird darauf verzichtet, kann dies den Fahrzeugwert und die Reparaturqualität beeinträchtigen.
Wie viel Nutzungsausfall steht mir zu?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall reparaturbedingt ausfällt oder ein Totalschaden vorliegt, können Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und -modell und wird in Deutschland anhand der Schwacke-Tabelle ermittelt – typischerweise zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Beispiele:
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VW Golf VII (Kompaktklasse, Klasse C): ca. 43 Euro/Tag
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Mercedes-Benz E-Klasse (obere Mittelklasse, Klasse H): ca. 79 Euro/Tag
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BMW X5 (SUV/Oberklasse, Klasse L): ca. 150 Euro/Tag
Der genaue Betrag hängt von der Kategorisierung und weiteren Umständen wie der Dauer des Nutzungsausfalls ab.
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Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?
Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie nachweisen, dass Sie infolge des Unfalls auf Ihr Fahrzeug verzichten mussten und keinen Mietwagen genutzt haben. Unsere erfahrenen Sachverständigen von GutachtenGutmachen unterstützen Sie bei der korrekten Einstufung Ihres Fahrzeugs und der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise. Dabei legen wir besonderen Wert auf präzise Gutachten und rechtssichere Beratung, um Ihre Ansprüche bestmöglich gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Die Nutzungsausfallentschädigung wird individuell berechnet – lassen Sie sich hierzu professionell beraten.