Wann wird ein Kostenvoranschlag fällig?
Sachschäden am Fahrzeug bedürfen immer eines Kostenvoranschlags für die Versicherung. Erst dann kann der entstandene Schaden reguliert werden. Doch worauf sollten Sie als Unfallgeschädigter achten und wer unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche fair zu regeln, vom Kostenvoranschlag für die Versicherung bis hin zu einem eventuellen Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung?
Denn als Unfallbeteiligter warten viele Fallstricke auf Sie. Kfz Gutachter Matin Djawanscher unterstützt Sie in Hamburg und Umgebung von der beschleunigten Bewertung des Schadens bis zur rechtlichen Beratung durch geeignete Anwälte für Verkehrsrecht.
Die Beweislast liegt immer beim Opfer!
Glücklicherweise verursachte der gerade passierte Unfall nur Sachschaden und hoffentlich wurde niemand verletzt. Sie sind jedoch sicher, dass ihr Verhalten im Straßenverkehr völlig richtig war. Aber welche Schritte sollten Sie nun unternehmen, um eine faire Entschädigung zu erhalten?
Die Beweislast liegt bei Ihnen als Geschädigter. Für Sie bedeutet dies, dass Sie dem gegnerischen Versicherer eine Schätzung Ihres Schadens vorlegen müssen. Denken Sie daran, dass geringfügige oder unsichtbare Schäden letztendlich zu kostspieligen Reparaturen führen können. Deshalb sollten Sie Ihr Fahrzeug im Zweifelsfall von einem neutralen Kfz Gutachter bewerten lassen.
Was beinhaltet ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag gibt der gegnerischen Versicherung Auskunft über die ungefähren Kosten, die für die Reparatur von Schäden entstehen, die die Gegenpartei im Zusammenhang mit dem Unfall verursacht hat. Grundsätzlich ist dies eine vorläufige Berechnung des Dienstes für die Ausstellung.
Inhalte des Kostenvoranschlags:
- Detaillierte Beschreibung der erforderlichen Arbeiten
- Ausführliche Informationen zum Umfang der Arbeiten
- Geschätzte Arbeitszeit
- Arbeitskosten pro Stunde und als Gesamtsumme
- Kosten für das benötigte Material
Im §650 des Bürgergesetzbuchs ist gegenüber dem Kostenvoranschlag eine obligatorische Verpflichtung dargestellt, die von maximal 15 bis 20 Prozent überschreiten kann. Kann die Werkstatt absehen, dass die tatsächlichen Kosten diese Grenze überschreiten, muss sie den Kunden unverzüglich informieren.
Kostenvoranschlag nur für nachweisbare Bagatellschäden
Bei einem Kostenvoranschlag kommt es vor, dass der gegnerische Versicherer nicht fair handelt, sondern nur im eigenen Interesse. Denn der Fokus liegt darauf, die Kosten der Schadenabwicklung möglichst gering zu halten, ohne Schadensmeldungen erstatten zu müssen. Daher ist die Schätzung für Sie als Verkehrsunfallopfer immer die zweite Wahl.
Einzige Ausnahme für ein Kostenvoranschlag sind
Bagatellschäden (Reparaturkosten geringer als ca. 700 Euro Brutto),die Folgeschäden zuverlässig ausschließen. Lassen Sie auf alle Fälle den Schaden von einem unabhängig und neutralen Kfz Gutachter einschätzen um größere Fehler zu vermeiden, wo Sie am Ende auf dem Schadenkosten sitzen bleiben. Ich helfe Ihnen! Lassen Sie sich kostenlos von mir beraten und vereinbaren Sie ein Termin.