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Oft gestellte Fragen und Tipps

Fragen / Tipps nach Thema

Fragen / Tipps zum Thema: Unfall und Abläufe

Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall tun?
  • Sicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
  • Erste Hilfe, Notarzt rufen (wenn jemand verletzt wurde)
  • Polizei informieren
  • Unfallstelle nicht verlassen
  • Beweisfotos, Unfallskizze anfertigen (wenn möglich)
  • Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)
  • Unfallort, Datum, Uhrzeit notieren (evtl. Zeugennamen notieren)
  • Sachverständiger (beauftragen Sie einen freien, unabhängigen
  • Sachverständigen, wenn Sie selbst unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt waren)
  • Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
  • Unterlagen für die Versicherung bereit halten

Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen Vor-Ort oder in einer Werkstatt.

Bei Verdacht auf verborgene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert um das ganze Ausmaß der Beschädigung feststellen zu können. Somit erfassen wir für Sie den vollständigen Schadenumfang.

Wenn der Unfallgegner Schuld am Unfall hat, dann können Sie sich für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen in Ihrer Fahrzeugklasse anschaffen. Die Mietkosten werden von der Versicherung zurückerstattet.

Als Geschädigter haben Sie das Recht selber zu entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.

NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkosten-voranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.

Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.

Fragen / Tipps zum Thema: Kfz Gutachten und Kfz

Wozu brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schaden-regulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wert-minderung, der Restwert, die Nutzungsausfall-entschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.

JA! Wenn Sie in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz – Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Zuverlässigkeit: Unsere oberste Priorität ist Ihre Zufriedenheit. „GutachtenGutmachen“ steht für pünktliche und akkurate Gutachten, auf die Sie sich verlassen können.

Erreichbarkeit in Norddeutschland: Egal wo Sie sich in Norddeutschland befinden, unser Gutachter ist stets erreichbar. Schnelle Reaktionszeiten und flexible Terminvereinbarungen sind unsere Stärken.

Unkompliziertheit: Wir machen Gutachten nicht nur gut, sondern auch unkompliziert. Bei „GutachtenGutmachen“ erleben Sie eine reibungslose Abwicklung ohne bürokratischen Ballast. Ihr Anliegen ist uns wichtig, und wir setzen alles daran, es einfach und effizient für Sie zu gestalten.

Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg!

Vertrauen Sie „GutachtenGutmachen“ – Ihr verlässlicher Partner für Kfz-Gutachten in Norddeutschland. Wir machen nicht nur Gutachten, wir machen sie gut und unkompliziert!

Kontaktieren Sie uns noch heute und überzeugen Sie sich selbst von der Exzellenz unserer Dienstleistungen. Ihr Auto verdient nur das Beste, und deshalb lassen sie uns Ihr Gutachten Gutmachen!

Es ist generell besser bei einem Verkehrsunfall Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Bei ungeklärten Schuldfragen ist es deshalb besonders wichtig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu besitzen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung zusätzlich zum Schaden auch die Anwaltskosten.

Durch die Abtretungsvereinbarung können wir Ihren Auftrag sofort bearbeiten und Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Unser Gutachterhonorar wird von der Versicherung bezahlt und Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Durch die Abtretungsvereinbarung können wir Ihren Auftrag sofort bearbeiten und Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Unser Gutachterhonorar wird von der Versicherung bezahlt und Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Fragen / Tipps zum Thema: Kosten

Muss ich das Gutachten meines Fahrzeuges bezahlen?

Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei!

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.

Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und tragen keine Schuld? So müssen Sie nichts zahlen, denn es wird direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Bei unklarer Schuldlage ist der Kostenträger vorerst unbestimmt. Selbst in diesen Fällen ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters nicht verkehrt, da Sie ein neutrales Schadengutachten gegen die Versicherung hätten.

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet, auch fiktive Abrechnung genannt.

Unsere Leistungen

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Ich bin bald wieder da für dich.

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Herzlich willkommen bei GutachtenGutmachen! 🚗
Danke für dein Vertrauen! 👏 Ich bin dein Kfz-Gutachter, wenn's um Unfallschäden geht. 🛠
Im Schadensfall einfach anrufen unter +49 170 6768848 – Ich stehe dir zur Seite! 🤝
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Denn, „Jeder will sein Gutachten Gutmachen!“ ✅
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