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Kurzgutachten

Inhalt

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine gekürzte Version eines Unfallgutachtens, in dem nach gründlicher Begutachtung Reparaturkosten kalkuliert und mögliche Reparaturrisiken erläutert werden. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ist eine Fotodokumentation/Beweis beigefügt. Kostenerhöhende Faktoren wie Sonderausstattungen werden berücksichtigt.

Wann sollte ein Kurzgutachten erstellt werden?

Ein Kurzgutachten Ihres Autos nach einem unverschuldeten Unfall ist immer dann möglich, wenn der Schaden geringfügig ist und in die sogenannte Bagatellgrenze fällt: Die Reparaturkosten liegen in diesem Fall zwischen 750 und 1000 Euro gem der BGH. Auflösung. Ein Kurzgutachten ist oft besser als ein Kostenvoranschlag, weil sie mehr Details liefert und vor allem als Beweis dient.

Zur Schadensfeststellung ist eine unabhängige Schadeneinschätzung vom Experten erforderlich!

Für Sie als Laien kann es schwierig sein, das Ausmaß eines Unfallschadens einzuschätzen.

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, nutzen Sie die Möglichkeit, sich einen unabhängigen Kfz Gutachter von GutachtenGutmachen hinzu zu holen. Wir helfen Ihnen gerne.

Informationen zum Kurzgutachten:

  • Alternativ zum Kostenvoranschlag und kommt bei Bagatellschäden ab einer Mindestgrenze von ca.750 Euro in Frage.
  • Die wesentlichen Vorteile von Kurzgutachten liegen in der Hinterlegung von Beweisfotos und in der freien Auswahl der Werkstatt für eine anstehende Fahrzeug-Notreparatur auf Basis der angegebenen Stundensätze.
  • Im Gegensatz zum Kfz Gutachten enthält das Kurzgutachten keine Angaben zur Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Im konkreten Schadensfall ist abzuklären, ob die Versicherung des Unfallbeteiligten die vollen Kosten der Begutachtung übernimmt.

Inhalt eines Kurzgutachtens

  1. Kalkulation der Reparaturkostenmit passenden Stundensätzen und Ersatzteilen
  2. AusführlicheFotodokumentation des Fahrzeugzustandeszur gerichtstauglichen Beweissicherung.
  3. Beschreibung des technischen und optischenZustands des Fahrzeugs.
  4. Berücksichtigung / Kalkulation einerwertsteigernden Sonderausstattung,ggf. in Form von Spezialumbauten
  5. Berücksichtigung von nicht repariertenAltschäden
  6. Einschätzungen zurVerkehrssicherheitdes Autos
  7. Darlegung möglicher Risiken anhand einerReparaturkostenausweitung

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